Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH durch Rechtsanwälte Waldorf
Die Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH im Einzelnen
In dem Schreiben der Rechtsanwälte Waldorf wird unserem Mandanten vorgeworfen, er habe in der Internettauschbörse „bittorrent“ den Film „Horst Schlämmer – Isch kandidiere!“ anderen Nutzern der Tauschbörse zum Download angeboten. Vorliegend gibt die Constantin Film Verleih GmbH in der Abmahnung an, die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem genannten Werk inne zu haben.
Die gegnerischen Rechtsanwälte fordern in dem Abmahnschreiben die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Unser Mandant wird zudem dazu aufgefordert, die auf der Gegenseite entstandenen Kosten zu tragen. Zur vergleichsweisen Beilegung der Angelegenheit wird dabei ein erheblicher Pauschalbetrag gefordert.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Constantin Film Verleih GmbH
Die meisten vorformulierten Unterlassungserklärungen sollten keinesfalls ohne eine vorherige rechtliche Überprüfung unterzeichnet werden. Denn durch die Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung entstehen für den Erklärenden weitreichende Pflichten, die oftmals über das Erforderliche hinausgehen.
Haben Sie in den letzten Tagen vielleicht selbst eine Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie auf keinen Fall untätig bleiben, da sonst ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns an anzurufen. Gerne helfen wir Ihnen im Rahmen einer günstigen bundesweiten Beratung weiter.