Abmahnung der Universal Music GmbH durch Rechtsanwälte Rasch

21. April 2010
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Kein Ende in Sicht. Die Abmahnungen der Universal GmbH gehen weiter. Und auch der Vorwurf bleibt immer der gleiche: Erneut wird unserer Mandantin ein Urheberrechtsverstoß vorgeworfen, weil sie das Musikalbum "MTV Unplugged in New York (Best Of)" der Künstlergruppe Sportfreunde Stiller öffentlich zugänglich gemacht haben soll.

Die Abmahnung der Universal Music GmbH im Einzelnen

Unsere Mandantin erhielt ein Abmahnschreiben, in welchem ihr vorgeworfen wird, das Musikalbum „MTV Unplugged in New York (Best Of)“ der Musikgruppe Sportfreunde Stiller sei über Ihren Internetanschluss in einer Internettauschbörse anderen Usern zum Download angeboten worden. Die Universal Music GmbH, die ausschließliche Nutzungsrechte am streitgegenständlichen Tonträger behauptet, sieht sich hierdurch in Ihren Rechten verletzt und macht Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegenüber unserer Mandantin geltend.

Unsere Mandantin wird unter Fristsetzung aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Nachdem für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung erhebliche Kosten für Rechtsanwälte, Gericht und Schadensersatzzahlungen in Aussicht gestellt werden, wird sodann eine außergerichtliche Beilegung der Angelegenheit gegen Zahlung eines nicht unerheblichen Pauschalbetrages angeboten. In diesem Zusammenhang sollen eine dem Abmahnungsschreiben beiliegende Unterlassungserklärung und ein vorformulierter Vergleichsvertrag unterzeichnet werden.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Universal Music GmbH

Möglicherweise haben Sie selbst in den letzten Tagen ebenfalls ein Abmahnschreiben wegen Tauschbörsennutzung erhalten. In diesem Fall empfehlen wir, vor Unterzeichnung der dem Abmahnungsschreiben beiliegenden Unterlassungserklärung sowie vor Zahlung des vorgeschlagenen Pauschalbetrages zur vergleichsweisen Belegung der Angelegenheit qualifizierten Rechtsrat einzuholen. Die derartigen Abmahnungsschreiben beigefügten Unterlassungserklärungen und Vergleichsangebote enthalten für den Abgemahnten häufig nachteilige Regelungen, die über das rechtlich Erforderliche weit hinausgehen. Deshalb sollten vorformulierte Unterlassungserklärungen niemals unterschrieben werden, ohne dass diese in rechtlicher Hinsicht durch einen Spezialisten überprüft worden sind. Es ist in den allerwenigsten Fällen zu empfehlen, nach Erhalt einer Abmahnung untätig zu bleiben und die Sache aussitzen zu wollen, da bei einem Verstreichen lassen der gesetzten Frist eine gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche droht, die mit erheblichen Kosten für den Abgemahnten verbunden sein.

Im Rahmen unserer – bundesweit angebotenen – telefonischen Erstberatung helfen wir Ihnen auch bei allen rechtlichen Fragestellungen rund um Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen gerne weiter. Zögern Sie nicht, uns anzurufen.

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