Abmahnung der Morphicon Ltd. durch Negele, Zimmel, Greuter und Beller Rechtsanwälte
Die Abmahnung der Morphicon Ltd. im Einzelnen
In der Abmahnung wird unserem Mandanten vorgeworfen im Rahmen eines Peer-to-Peer-Netzwerkes oder auch Internettauschbörse genannt, anderen Nutzern das Computerspiel „Arma A II – Die ultimative Militärsimulation“ zum Download angeboten zu haben. Die gegnerischen Rechtsanwälte geben an, ihre Mandantin, die Morphicon Ltd., sei die Inhaberin der ausschließlichen Verwertungsrechte an dem streitgegenständlichen Spiel. Diese Rechte wären durch das öffentlich Zugänglichmachen des Spiels über ein Filesharing-Programm verletzt und damit als ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) anzusehen.
Unser Mandant wird dazu aufgefordert, eine strafbewahrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, sowie einen nicht unerheblichen pauschalisierten Schadensersatz zu leisten und die Rechtsanwaltskosten zu erstatten.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Morphicon Ltd.
Bei den meist vorformulierten Unterlassungserklärungen der gegnerischen Rechtsanwälte ist jedoch stets Vorsicht geboten: Durch Unterlassungserklärungen entstehen für den Erklärenden langfristige Verpflichtungen, die oftmals zu weit gefasst sind. Daher sollte hier immer eine rechtliche Überprüfung der Unterlassungserklärung erfolgen.
Haben Sie vielleicht selbst ein solches Abmahnschreiben erhalten? Dann besteht Handlungsbedarf! Denn im Falle des Untätigbleibens droht ein gerichtlicher Prozess, durch den erhebliche Kosten entstehen können. Gerne helfen wir Ihnen hier weiter. Im Rahmen einer bundesweiten und günstigen Erstberatung beraten wir Sie gerne. Zögern Sie also nicht, uns anzurufen.