Abmahnung der Daedalic Entertainment GmbH durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian wegen Urheberrechtsverletzung
Die Abmahnung der Daedalic Entertainment GmbH im Einzelnen
Unserem Mandanten wird vorgeworfen, das Computerprogramm „Botanicula“ im Rahmen eines P2P-Netzwerkes im Internet zur Verfügung gestellt haben. Hierdurch soll er die Verwertungsrechte der Daedalic Entertainment GmbH verletzt haben. Unser Mandant wird aufgefordert eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie Abmahnkosten und Schadensersatz zu leisten.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Daedalic Entertainment GmbH
Unterschreiben Sie keine vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige rechtliche Prüfung. Lassen Sie jedes Abmahnschreiben rechtlich prüfen. Verfallen Sie nicht in Panik aber lassen Sie die gesetzten Fristen auch nicht verstreichen.
Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.