Abmahnung von Sport-Weiss durch Rechtsanwalt Andreas Hennig wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße

22. August 2012
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Uns liegt eine Abmahnung von Sport-Weiss durch Rechtsanwalt Andreas Hennig vor. Unsere Mandantschaft soll sich unter dem Gesichtspunkt der Verschleierung unternehmerischen Handelns wettbewerbswidrig verhalten haben.

Die Abmahnung von  Sport-Weiss  im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, als Wettbewerber bei eBay in gewerblichem Rahmen als Verkäufer tätig zu sein, jedoch als Privatperson aufzutreten. Diese angebliche Verschleierung sei unlauter, unserer Mandantschaft entstünden Vorteile, da sie weder über Widerrufsrecht informieren, noch Umsatzsteuer abführen müsse, so die Gegenseite. Unsere Mandantschaft wird aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Zudem werden Ansprüche auf Ersatz der durch die Inanspruchnahme entstandenen Kosten geltend gemacht.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Sport-Weiss

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Bisweilen stellt sich gar die Frage, ob eine Abmahnung nicht rechtsmissbräuchlich oder ein konkretes Wettbewerbsverhältnis überhaupt gegeben ist und daher ins Leere geht. Folglich sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit beträchtlichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gerne helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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