Abmahnung IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. wegen Wettbewerbsverstoß
Die Abmahnung des IDO Interessenverbands für Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. im Einzelnen
Beim IDO Interessenverband handelt es sich wieder um einen neuen Verein, der sich zur Aufgabe gemacht hat für „Mitglieder“ Wettbewerbsverstöße geltend machen zu wollen. Interessanterweise sind von den vier Vorstandsmitgliedern des Vereins drei Vorstände Rechtsanwälte. Auch hier gilt das Motto „Jedem Rechtsanwalt sein Verein“.
Zuletzt hatten wir gegen den Unternehmensverband fairer Wettbewerb e.V. sowie dessen Vorstand Karin Dietrich eine einstweilige Verfügung erwirkt, da diese die „Abmahnungen“ nutzten um Werbung für ihren Verein zu machen und Mitglieder zu gewinnen.
Es ist daher in Zukunft mit weiteren „Vereinen“ zu rechnen, die wettbewerbsrechtliche Ansprüche für ihre Mitglieder geltend machen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des IDO Interessenverbands für Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.
In wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten ist stets zu prüfen, ob der behauptete Wettbewerbsverstoß tatsächlich vorliegt. Die meisten vorformulierten Unterlassungserklärungen sollten keinesfalls ohne eine vorherige rechtliche Überprüfung unterzeichnet werden. Denn vorformulierte Unterlassungserklärungen sind in der Regel zu weit gefasst, sodass das Haftungsrisiko unnötig erweitert wird.
Haben Sie selbst eine Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie auf keinen Fall untätig bleiben, da sonst ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns an anzurufen. Gerne helfen wir Ihnen im Rahmen einer günstigen, bundesweiten Beratung weiter.