Abmahnung des Herrn Daniel Edele durch Herrn Rechtsanwalt Ludwig Rentzsch wegen Urheberrechtsverletzung an mehreren Fotografien

24. April 2020
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Rechtsanwalt Ludwig Rentzsch mahnt einen unserer Mandanten im Namen von Herrn Daniel Edele ab. In dem Abmahnschreiben wird behauptet, unsere Mandantschaft habe eine Urheberrechtsverletzung an mehreren Fotografien begangen.

Die Abmahnung des Herrn Daniel Edele im Einzelnen

Nach Angaben von Herrn Daniel Edele habe er kürzlich in Erfahrung gebracht, dass drei seiner Fotos ohne seine Einwilligung auf der Internetpräsenz unserer Mandantschaft öffentlich zugänglich gemacht wurden. Die angeblich betroffenen Fotos sind dem Abmahnschreiben in Anlage beigefügt. Entsprechende gerichtsverwertbare Screenshots seien von Internetfachleuten gefertigt worden.

Diese angeblich ungenehmigten Nutzungen verletzen nach Aussage von Herrn Rechtsanwalt Ludwig Rentzsch die Rechte seines Mandanten, der vermeintlich Urheber der genannten Fotos ist. Herr Daniel Edele habe unserem Mandanten keinerlei Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Fotos übertragen. Deshalb könne er die Nutzung seiner Werke aus §§ 13, 16, 19a UrhG verbieten und einen Unterlassungsanspruch aus § 97 Abs. 1 UrhG geltend machen.

Unser Mandant sei der Gegenseite gegenüber zum Ersatz des durch die vorgeblich unbefugten Nutzungen der Fotos entstandenen Schadens verpflichtet. Herr Daniel Edele macht dabei den zu ersetzenden Schaden im Wege der Lizenzanalogie nach Maßgabe des § 97 Abs. 2 UrhG geltend. Er sei berechtigt, für die Verwendung seiner Fotos einen Betrag in Höhe von EUR 4.104.- von unserer Mandantschaft zu fordern.

Außerdem habe unser Mandant gemäß § 97a Abs. 3 S.1 UrhG die Rechtsverfolgungskosten der Gegenseite zu tragen. Herr Rechtsanwalt Ludwig Rentzsch verlangt einen Gesamtbetrag in Höhe von EUR 808,13.-, errechnet aus einem Gegenstandswert von EUR 9.000.-. Zudem fordert er unseren Mandanten auf, die Fotos unverzüglich von seiner Internetpräsenz zu entfernen sowie die beigefügte Unterlassungserklärung oder eine andere den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Unterlassungserklärung rechtswirksam unterschrieben zurückzuschicken. Insgesamt soll unser Mandant einen Betrag in Höhe von EUR 4.912,13.- bezahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Daniel Edele

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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