Abmahnung der Astragon Entertainment GmbH durch die NIMROD Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel „Bus Simulator 2012“

27. März 2017
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
1314 mal gelesen
0 Shares

Uns liegt eine Abmahnung der Astragon Entertainment GmbH, ausgesprochen durch die Nimrod Rechtsanwälte vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, Urheberrechte an dem Computerspiel „Bus Simulator 2012“ verletzt zu haben.

Die Abmahnung der Astragon Entertainment GmbH im Einzelnen

In dem Schreiben der gegnerischen Rechtsanwälte wird angeführt, dass unser Mandant das Computerspiel „Bus Simulator 2012“ im Rahmen einer Internettauschbörse widerrechtlich heruntergeladen und damit anderen Nutzern zur Verfügung gestellt haben soll. Dadurch seien die Rechte der Astragon Entertainment GmbH aus §§16, 19a UrhG verletzt, denn sie sei – so wird zumindest angegeben – Inhaberin der ausschließlichen deutschen Nutzungsrechte an dem besagten Spiel.

Infolgedessen wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, wobei dem Abmahnschreiben ein nach Meinung der Gegenseite geeigneter Entwurf einer solchen Erklärung beigefügt wurde. Zudem machen die Nimrod Rechtsanwälte Rechtsanwaltskosten i.H.v. EUR 1.336,90, berechnet aus einem mehr als grenzwertigen Gegenstandswert in Höhe von EUR 35.000.-, sowie Schadensersatz in Höhe von EUR 5.000.- geltend. Da der Astragon Entertainment GmbH bewusst sei, dass unser Mandant „mit einer Forderung von bis zu EUR 6.636,90 finanziell überfordert sein“ werden, wird diesem ein deutlich geringeres Vergleichsangebot in Höhe von EUR 850,- unterbreitet, womit alle Ansprüche abgegolten wären.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Astragon Entertainment GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a