Abmahnung der Auto-Intern GmbH durch Schneiders & Behrendt wegen Urheberrechtsverletzung an Fahrzeug-Diagnosesoftware
Die Abmahnung der Auto-Intern GmbH im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben der Auto-Intern GmbH, vertreten durch Schneiders & Behrendt Rechtsanwälte | Patentanwälte, wird näher ausgeführt, dass unsere Mandantschaft ein sogenanntes „Bundle“ aus Laptop und Diagnosegerät mit vorinstallierter Software erworben haben soll. Bei der Software soll es sich nach Auffassung der Gegenseite um eine nicht autorisierte bzw. bearbeitete Version handeln.
Dies stelle nach Auffassung der Gegenseite eine Urheberrechtsverletzung dar. In der Abmahnung werden insbesondere § 69c Nr. 1 UrhG, § 69c Nr. 2 UrhG, § 69d Abs. 1 UrhG, § 95a Abs. 1 UrhG, § 95a Abs. 3 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 2 UrhG sowie § 106 UrhG genannt. Bei dem betreffenden Verletzungsgegenstand handelt es sich um Fahrzeug-Diagnosesoftware bzw. ein Diagnosegerät/Dongle im Zusammenhang mit der Software.
Infolgedessen wird unsere Mandantschaft zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zur Beseitigung bzw. Löschung der Software, zur Überlassung des Diagnosesteckers sowie – im Falle einer gewerblichen Nutzung – zur Auskunftserteilung aufgefordert. Zudem werden Schadensersatz in Höhe von 507,34 Euro und Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 296,07 Euro geltend gemacht. Insgesamt wird ein Betrag in Höhe von 803,41 Euro gefordert. Im Rahmen eines Erledigungsangebots wird ein Vergleichsbetrag in Höhe von 690,00 Euro genannt.
Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Auto-Intern GmbH
Jedes Abmahnschreiben sollte einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.
Bei einer vorformulierten Unterlassungserklärung ist besondere Vorsicht geboten, da diese unnötige Verpflichtungen enthalten oder zu weit gefasst sein kann.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?
Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung, wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung.
Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mit einer günstigen Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

