Berechtigungsanfrage der SoundGuardian GmbH wegen Urheberrechtsverletzung an der Tonaufnahme „Take on Me“

06. Oktober 2026
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Uns liegt eine Berechtigungsanfrage der SoundGuardian GmbH vor. In dieser wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, eine Tonaufnahme für ein auf Instagram veröffentlichtes Video verwendet und somit gegen urheberrechtliche Vorschriften verstoßen zu haben.

Die Berechtigungsanfrage der SoundGuardian GmbH im Einzelnen

In der Berechtigungsanfrage der SoundGuardian GmbH wird näher ausgeführt, dass unsere Mandantschaft die Tonaufnahme „Take on Me“ des Künstlers „Mia Amare & Sarah Bird“ für die Herstellung eines Videos verwendet und dieses auf Instagram öffentlich zugänglich gemacht haben soll, ohne die entsprechenden Rechte erworben zu haben.

Dies stelle nach Auffassung der Gegenseite eine Verletzung der §§ 85, 19a UrhG dar. Bei dem betreffenden Verletzungsgegenstand handelt es sich um eine Tonaufnahme, an der die SoundGuardian GmbH Nutzungsrechte geltend macht.

Infolgedessen bietet die SoundGuardian GmbH eine Nachlizenzierung der betreffenden Tonaufnahme für die Herstellung des Videos und die bisherige Verbreitung auf Instagram an. Hierfür wird eine Lizenzvergütung in Höhe von 4.125,00 Euro zzgl. 7 % Umsatzsteuer geltend gemacht. Weitere Rechtsverfolgungskosten oder ein gesonderter Schadensersatzbetrag werden in dem Schreiben nicht angegeben.

Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Berechtigungsanfragen der SoundGuardian GmbH

Auch Berechtigungsanfragen sollten einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere dann, wenn mit dem Schreiben bereits Zahlungsansprüche, Nachlizenzierungsangebote oder weitere Ansprüche geltend gemacht werden.

Gerade bei einer geltend gemachten Nachlizenzierung sollte sorgfältig geprüft werden, ob die behaupteten Rechte, der vorgeworfene Nutzungsumfang, der angesetzte Nutzungszeitraum und die geforderte Zahlung der Höhe nach nachvollziehbar sind.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Berechtigungsanfrage erhalten?

Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Berechtigungsanfrage, wie Rechteinhaberschaft, Nutzungsumfang, Nachlizenzierung, Schadensersatz und Kostenerstattung.

Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrem Schreiben zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mit einer günstigen Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

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