Abmahnung der Auto Will GmbH durch Rechtsanwalt Michael Heymann wegen Wettbewerbsverstoßes
Die Abmahnung der Auto Will GmbH im Einzelnen:
Unserem Mandanten wird vorgeworfen, unaufgefordert E-Mails werbenden Inhalts abgesendet zu haben (Spam). Dies sei ein Wettbewerbsverstoß.
Es wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Betrag i.H.v. 755,80 EUR gefordert.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Auto Will GmbH
Unterschreiben Sie keine vorformulierte strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne vorherige rechtliche Überprüfung. Lassen Sie jedes Abmahnschreiben rechtlich prüfen. Verfallen Sie nicht in Panik aber lassen Sie die gesetzten Fristen auch nicht verstreichen.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.
Hermes, 4. Februar 2014
Ra Heymann und das Autohaus Will sind ein eingespieltes Team. Zigfache Abmahnungen mit immer den gleichen Satzbausteinen.
Will ist unfähig und juristischer Laie, braucht daher immer Unterstützung durch Ra Heymann. Sehr einfach zu durchschauen.
Hart bleiben, nicht zahlen, ggf den Weg bis zum Gericht gehen. Noch ein paar Verhandlungen und die Reputation beider Unternehmen ist danieder. Am Ende kostet dies viel mehr.
GH