Abmahnung der Auto Will GmbH durch Rechtsanwalt Michael Heymann wegen Wettbewerbsverstoßes

09. Januar 2014
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
2030 mal gelesen
0 Shares

Rechtsanwalt Michael Heymann mahnt im Namen der Auto Will GmbH einen unserer Mandanten wegen der Versendung von Spam-E-Mails ab.

Die Abmahnung der Auto Will GmbH im Einzelnen:

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, unaufgefordert E-Mails werbenden Inhalts abgesendet zu haben (Spam). Dies sei ein Wettbewerbsverstoß.
Es wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Betrag i.H.v. 755,80 EUR gefordert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Auto Will GmbH

Unterschreiben Sie keine vorformulierte strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne vorherige rechtliche Überprüfung. Lassen Sie jedes Abmahnschreiben rechtlich prüfen. Verfallen Sie nicht in Panik aber lassen Sie die gesetzten Fristen auch nicht verstreichen.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

1 Kommentar

  1. Hermes, 4. Februar 2014

    Ra Heymann und das Autohaus Will sind ein eingespieltes Team. Zigfache Abmahnungen mit immer den gleichen Satzbausteinen.

    Will ist unfähig und juristischer Laie, braucht daher immer Unterstützung durch Ra Heymann. Sehr einfach zu durchschauen.

    Hart bleiben, nicht zahlen, ggf den Weg bis zum Gericht gehen. Noch ein paar Verhandlungen und die Reputation beider Unternehmen ist danieder. Am Ende kostet dies viel mehr.

    GH

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a