Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen eines Wettbewerbsverstoßes
Die Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. im Einzelnen:
Unser Mandant habe sich wettbewerbswidrig verhalten, da er im Rahmen der Garantieerklärung „24 Monate Garantie“ nicht die Voraussetzungen des § 477 BGB erfüllte. Er weise nicht auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers hin sowie darauf, dass die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers durch die Garantie nicht eingeschränkt werden.
Gefordert wird nunmehr die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Weiter soll unser Mandant einen Betrag von 196,35 Euro bezahlen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
Unterschreiben Sie keine vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige rechtliche Überprüfung. Lassen Sie jedes Abmahnschreiben rechtlich prüfen. Verfallen Sie nicht in Panik, aber lassen Sie die gesetzten Fristen auch nicht verstreichen.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.