Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an den Werken „Homeland – Staffel 3 – Folge 7 (TV-Folge (lang))“ und „Sons Of Anarchy – Staffel 6 – Folge 9 (TV-Folge)

08. Januar 2014
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Uns liegt eine Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an den Werken „Homeland - Staffel 3 - Folge 7 (TV-Folge (lang))“ und „Sons Of Anarchy - Staffel 6 - Folge 9 (TV-Folge (lang))“ vor.

Die Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH im Einzelnen:

In dem Abmahnschreiben wird angeführt, dass unser Mandant die Werke „Homeland – Staffel 3 – Folge 7 (TV-Folge (lang))“ und „Sons Of Anarchy – Staffel 6 – Folge 9 (TV-Folge (lang))“ im Rahmen einer Internettauschbörse weltweit widerrechtlich zum Herunterladen angeboten haben soll. Darin sei eine Urheberrechtsverletzung zu sehen. Es wird dabei angegeben, dass die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH zur ausschließlichen Geltendmachung dieser Rechte im Rahmen der Bundesrepublik Deutschland berechtigt sei.

Infolgedessen wird unser Mandant dazu aufgefordert eine vorgefertigte, strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Zudem soll er einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von EUR 700, -, sowie Aufwendungsersatz in Höhe von EUR 215, -, insgesamt also einen Betrag in Höhe von EUR 915, – bezahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Twentieth Century Foy Home Entertainment Germany GmbH

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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