Abmahnung der bags for living Warenhandels GmbH durch die Rechtsanwälte der Patenterie GbR wegen Verletzung des Designs einer Tasche

01. Juni 2023
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
563 mal gelesen
0 Shares

Uns liegt eine Abmahnung der bags for living Warenhandels GmbH, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte der Patenterie GbR, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen das eingetragene Design einer Umhängetasche der Gegenseite kopiert zu haben.

Die Abmahnung der bags for living Warenhandels GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte der Patenterie GbR wird näher ausgeführt, dass unser Mandant eine Umhängetasche angeboten haben soll, deren Design von einer Tasche der Gegnerin kopiert worden sein soll. Dadurch soll das eingetragene Geschmacksmuster der Gegenseite gem. Art. 11 Abs. 1, Art. 10, Art. 19 Abs. 1, Art. 89 Abs. 1 Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung verletzt sein. Das Design der Gegenseite soll außerdem stark herkunftshinweisend für diese wirken, weshalb eine Herkunftstäuschung vorliegen soll. Daraus soll ein Unterlassungsanspruch aus §§ 8, 3 Abs. 1, 4 Nr. 3 UWG und ein Schadensersatzanspruch aus § 9 S. 1 UWG resultieren.

Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Daneben wird Auskunft über den Vertrieb der betroffenen Taschen verlangt. Außerdem sollen jene Taschen im Besitz oder Eigentum unseres Mandanten vernichtet werden. Zusätzlich soll unser Mandant für die entstandenen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 2.293,25 aufkommen, die aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 70.000.- berechnet werden.

 

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der bags for living Warenhandels GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a