Abmahnung der Pulch + Lorenz GmbH durch die ETL Rechtsanwälte wegen einer Urheberrechtsverletzung an Fotografien
Die Abmahnung der Pulch + Lorenz GmbH im Einzelnen
Unserem Mandanten wird durch die ETL Rechtsanwälte vorgeworfen, Fotografien der Pulch + Lorenz GmbH ohne die entsprechenden Nutzungsrechte im Internet öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Darin verwirkliche sich ein Urheberrechtsverletzung nach §§ 72, 19a UrhG.
Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Daneben bestehe zur Berechnung eines Schadens- bzw. Bereicherungsanspruchs ein Anspruch auf Auskunft. Überdies sei unser Mandant dazu verpflichtet, sämtliches in seinem Besitz stehendes Fotomaterial der Gegenseite zu vernichten. Schließlich wird ein Aufwendungsersatzanspruch hinsichtlich der außergerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von EUR 2.293,25 geltend gemacht. Dieser wird aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 80.000,00 berechnet.
Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Pulch + Lorenz GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.