Abmahnung der Berlin Media Art JT e.K. durch Rechtsanwalt Yussof Sarwari wegen Urheberrechtsverletzung an mehreren pornografischen Filmen

03. Dezember 2021
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Rechtsanwalt Yussof Sarwari mahnt einen unserer Mandanten im Namen der Berlin Media Art JT e.K. ab. In dem Abmahnschreiben wird behauptet, unsere Mandantschaft habe eine Urheberrechtsverletzung an mehreren pornografischen Filmen begangen.

Die Abmahnung der Berlin Media Art JT e.K. im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben gibt die Berlin Media Art JT e.K. an, Hersteller (Produzent) und Rechteinhaber der Filmwerke „Naiv und vollgesaut“ und „Bukkake Anal 3“ zu sein und diese Filme unter dem eigenen Label zu veröffentlichen. Nach eigenen Angaben entstehen der Berlin Media Art JT e.K. durch nicht erlaubte Vervielfältigungen und Verbreitungen der Filmwerke im Internet sehr empfindliche Einbußen, weshalb die Firma CS Electronic-IT mit der Recherche von Urheberrechtsverletzungen auf den verschiedenen Internettauschbörsen beauftragt worden sei.

Im Rahmen dieser Recherche sei eine Urheberrechtsverletzung durch unsere Mandantschaft an den genannten pornografischen Filmen festgestellt worden. Unser Mandant sei im Verlauf eines selbständigen Anordnungsverfahrens nach § 101 Abs. 9 UrhG als Anschlussinhaber ermittelt worden. Deshalb ist nach Ansicht der Gegenseite erwiesen, dass von dem Anschluss unseres Mandanten aus die oben genannten Filmwerke über eine Internettauschbörse zum Download angeboten worden sind.

Dadurch seien die Tatbestände der unerlaubten Vervielfältigung gemäß § 16 UrhG, sowie der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG erfüllt. Darum habe die Berlin Media Art JT e.K. gemäß §§ 97, 97a, 101 UrhG einen Anspruch auf Unterlassung der Urheberrechtsverletzung, Schadensersatz sowie Vernichtung des angeblich rechtswidrig erlangten Filmwerkes und sämtlicher Kopien hiervon.

Infolgedessen fordert die Gegenseite einen Lizenzschadensersatz in Höhe von EUR 1.200.-, der auf Grundlage der Lizenzanalogie berechnet wurde und nach Ansicht des gegnerischen Rechtsanwalts eine angemessene Vergütung darstellt, die hätte entrichtet werden müssen, wenn die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt worden wäre, § 97 Abs. 2 UrhG.

Zudem macht die Berlin Media Art JT e.K. einen Anspruch auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen gemäß § 97a Abs. 3 UrhG geltend. Dazu gehören Kosten, die mit der Feststellung der vermeintlichen Rechtsverletzung angefallen sind. Hierzu gehören die Kosten des Ermittlungsunternehmens, die Gerichtskosten für das Gestattungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG sowie die Rechtsverfolgungskosten der Gegenseite. Daraus ergebe sich ein Zahlungsanspruch gegen unseren Mandanten von insgesamt EUR 1.638,90.-.

Zur außergerichtlichen Bereinigung des Streitverhältnisses wird unsere Mandantschaft aufgefordert, eine angemessene und strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Bei Nichtabgabe einer solchen strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung müsste die angeblich bestehende Wiederholungsgefahr nach Angaben der Gegenseite im Wege der einstweiligen Verfügung ausgeräumt werden, wodurch unnötige und erhebliche Mehrkosten entstehen würden.

Außerdem wird unser Mandant aufgefordert, die genannten Filmwerke von seinem Computer zu entfernen, diese nicht mehr in Peer-to-Peer Netzwerken zum Download zugänglich zu machen und sämtliche Kopien auf sämtlichen Datenträgern zu vernichten. Im Interesse einer schnellen und unproblematischen Erledigung der Angelegenheit sei die Berlin Media Art JT e.K. bereit, zur Abgeltung aller Ansprüche die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von EUR 850.- zu akzeptieren.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Berlin Media Art JT e.K.

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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