Abmahnung der Chromorange Photostock durch RA Klaus Wildmoser wegen Urheberrechtsverletzung an Bildmaterial
Die Abmahnung der Chromorange Photostock im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben von Herrn Rechtsanwalt Klaus Wildmoser wird näher ausgeführt, dass unser Mandant Bildmaterial, dessen Urheber Herr Michael Bihlmayer sei, ohne Lizenz in den sozialen Medien geteilt zu haben.
Infolgedessen wird unser Mandant aufgefordert eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und Auskunft darüber zu geben, in welchem Umfang das Bildmaterial verwendet wurde. Des weiteren wird ein Schadensersatz i.H.v. 2.224,65 €, sowie Dokumentationskosten i.H.v. 95,00 € und die Erstattung der gegnerischen Rechtsanwaltskosten i.H.v. 790.25 € geltend gemacht.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Chromorange Photostock
Bei einer vorformulierten Unterlassungserklärung ist stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält oder zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang rechtlich an die Unterlassung gebunden sind. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?
Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, wenn keine oder eine unzureichende Unterlassungserklärung abgegeben wird. Dieses ist mit erheblichen (vermeidbaren) Kosten verbunden. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung, wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mit einer günstigen und kompetenten Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

