Abmahnung der Constantin Film Distributions GmbH durch die Frommer Legal Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzungen an „In the Lost Lands“

18. November 2025
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Uns liegt eine Abmahnung der Constantin Film Distribution GmbH, ausgesprochen durch die Frommer Legal Rechtsanwälte, vor. In dieser wird unserer Mandantin vorgeworfen, den Film „In the Lost Lands“ illegal vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Die Abmahnung der Constantin Film Distributions GmbH im Einzelnen

In der Abmahnung wird erklärt, dass über den Internetanschluss unserer Mandantin der Film „In the Lost Lands“ über das Filesharing-Protokoll bittorrent angeboten wurde. Daraus sollen sich Urheberrechtsverstöße ergeben haben. Konkret gehe es um die illegale Vervielfältigung gem. § 16 UrhG und die illegale öffentliche Zugänglichmachung nach § 19 UrhG.

Zur Abgeltung der daraus resultierenden Ansprüche fordert die Constantin Film Distributions GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zusätzlich werden ein Schadensersatz gem. § 97 Abs. 2 UrhG in Höhe von 700,00 € sowie Rechtsverfolgungskosten von 248,80 € geltend gemacht.

 

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Constantin Film Distribution GmbH

Bei einer vorformulierten Unterlassungserklärung ist stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält oder zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang rechtlich an die Unterlassung gebunden sind. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.

 

Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?

Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, wenn keine oder eine unzureichende Unterlassungserklärung abgegeben wird. Dieses ist mit erheblichen (vermeidbaren) Kosten verbunden. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung, wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mit einer günstigen und kompetenten Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

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