Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Need for Speed“

04. August 2015
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Uns liegt eine Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer, vor. In dieser werden gegen unseren Mandanten Rechte wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Need for Speed“ geltend gemacht.

Die Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH im Einzelnen

In dem Schreiben der gegnerischen Rechtsanwälte wird angeführt, dass unser Mandant im Rahmen einer Internettauschbörse das Filmwerk „Need for Speed“ widerrechtlich zum Download angeboten hätte. In diesem angeblichen Angebot sei nach §§ 16, 19a UrhG eine rechtswidrige illegale öffentliche Zugänglichmachung und Vervielfältigung des Filmwerks zu sehen.

Auf Grund dieser vermeintlichen Verstöße soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, wobei ein vorgefertigtes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Zudem soll er Schadensersatz in Höhe von EUR  600.- sowie Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 215.- bezahlen,  welche die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 1.600.- berechnen. Insgesamt wird von unseren Mandanten daher ein Betrag in Höhe von EUR 815.- gefordert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Constantin Film Verleih GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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