Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk ‚Need For Speed‘
Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen einen unserer Mandanten im Namen der Constantin Film Verleih GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk ‚Need for Speed‘ ab.
Die Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben wird angegeben, unser Mandant habe im Rahmen der Internettauschbörse ‚Bittorrent‘ das Filmwerk ‚Need For Speed‘ weltweit zum Herunterladen angeboten. Darin sei eine illegale Zugänglichmachung sowie eine rechtswidrige Vervielfältigung dieses urheberrechtlich geschützten Werkes zu sehen und damit eine Urheberrechtsverletzung. Ferner soll die Constantin Film Verleih GmbH – so wird angegeben – für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich berechtigt sein, Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche bei einer solchen Rechtsverletzungen geltend zu machen.
Unser Mandant wird infolgedessen dazu aufgefordert eine vorgefertigte, strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Darüber hinaus soll er einen pauschalisierten Schadensersatz in Höhe von EUR 600,- sowie Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 215,- bezahlen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Constantin Film Verleih GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.