Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk ‚Need For Speed‘

17. September 2014
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
1806 mal gelesen
0 Shares

Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen einen unserer Mandanten im Namen der Constantin Film Verleih GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk ‚Need for Speed‘ ab.

Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen einen unserer Mandanten im Namen der Constantin Film Verleih GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk ‚Need for Speed‘ ab.

Die Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben wird angegeben, unser Mandant habe im Rahmen der Internettauschbörse ‚Bittorrent‘ das Filmwerk ‚Need For Speed‘ weltweit zum Herunterladen angeboten. Darin sei eine illegale Zugänglichmachung sowie eine rechtswidrige Vervielfältigung dieses urheberrechtlich geschützten Werkes zu sehen und damit eine Urheberrechtsverletzung. Ferner soll die Constantin Film Verleih GmbH – so wird angegeben – für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich berechtigt sein, Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche bei einer solchen Rechtsverletzungen geltend zu machen.

Unser Mandant wird infolgedessen dazu aufgefordert eine vorgefertigte, strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Darüber hinaus soll er einen pauschalisierten Schadensersatz in Höhe von EUR 600,- sowie Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 215,- bezahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Constantin Film Verleih GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a