Abmahnung der Daedalic Entertainment GmbH durch die Nimrod Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel „The Long Journey Home“

06. Februar 2018
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Uns liegt eine Abmahnung der Daedalic Entertainment GmbH, ausgesprochen durch die Nimrod Rechtsanwälte vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, Urheberrechte an dem Computerspiel „The Long Journey Home“ verletzt zu haben.

Die Abmahnung der Daedalic Entertainment GmbH im Einzelnen

In dem Schreiben der gegnerischen Rechtsanwälte wird angeführt, dass unser Mandant das Computerspiel „The Long Journey Home“ im Rahmen einer Internettauschbörse widerrechtlich heruntergeladen und damit anderen Nutzern zur Verfügung gestellt haben soll. Dadurch seien die Rechte der Daedalic Entertainment GmbH aus §§16, 19a UrhG verletzt, denn sie sei – so wird zumindest angegeben – Inhaberin der ausschließlichen deutschen Nutzungsrechte an dem besagten Spiel.

Infolgedessen wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, wobei ein vorgefertigtes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Zudem soll unser Mandant die Kosten der gegnerischen Rechtsanwälte begleichen, welche die Nimrod Rechtsanwälte mit EUR 1.427,00 beziffern, berechnet aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 35.000.-. Zudem machen die Nimrod Rechtsanwälte Schadensersatz in Höhe von EUR 3.500.- geltend. Da der Daedalic Entertainment GmbH jedoch bewusst sei, dass unser Mandant „mit einer Forderung von bis zu 4.907,00 € finanziell überfordert sein“ werde, wird diesem ein deutlich geringeres Vergleichsangebot in Höhe von EUR 850,- unterbreitet, womit alle Ansprüche abgegolten wären.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Daedalic Entertainment GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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