Abmahnung der PMG Entertainment Ltd. durch die CSR Rechtsanwaltskanzlei wegen Urheberrechtsverstoß an dem Filmwerk „Anal Innocence“

07. Februar 2018
[Gesamt: 3   Durchschnitt:  3.3/5]
2731 mal gelesen
0 Shares

Uns liegt eine Abmahnung der PMG Entertainment Ltd. vor, in der die CSR Rechtsanwaltskanzlei Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Anal Innocence“ geltend machen.

Die Abmahnung der PMG Entertainment Ltd. im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben führt die CSR Rechtsanwaltskanzlei dazu näher auf, dass unser Mandant angeblich Nutzern der Tauschbörse BitTorrent weltweit den Pornofilm „Anal Innocence“ zur Verfügung gestellt haben soll. An diesem Filmwerk hat aber, so wird zumindest behauptet, die PMG Entertainment Ltd. die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte. Durch die behauptete öffentliche Zugänglichmachung in der Tauschbörse BitTorrent soll unser Mandant daher die PMG Entertainment Ltd. in ihren Rechten verletzt haben.

Aus diesem Grund fordert die CSR Rechtsanwaltskanzlei eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, wobei ein vorformuliertes Formular dem Schreiben bereits beigefügt wurde. Zudem soll unser Mandant die Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 215.-, berechnet aus einem Streitwert in Höhe von EUR 1.600.-, sowie einen Schadensersatz in Höhe von EUR 600.- zahlen. Insgesamt fordert die CSR Rechtsanwaltskanzlei daher von unserem Mandanten einen Betrag in Höhe von EUR 815.-.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der PMG Entertainment Ltd.

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a