Abmahnung der Koch Media GmbH durch die .rka Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel „Dead Island – Riptide“
Die Abmahnung der Koch Media GmbH im Einzelnen
Die .rka Rechtsanwälte werfen unserem Mandanten in dem Abmahnschreiben vor, über ein peer-to-peer-Netzwerk das Computerspiel „Dead Island – Riptide“ illegal zum Download für Dritte bereitgehalten und es damit widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Darin sieht die Gegenseite eine Urheberrechtsverletzung nach §§ 97, 69c, 19a UrhG. Die Koch Media GmbH sei nach Angabe der Gegenseite Herstellerin und Vertreiberin von Computerspielen sowie Inhaberin der ausschließlichen weltweiten Vertriebs- und Verbreitungsrechte hinsichtlich des streitgegenständlichen Computerspiels. Diese wurden ihr angeblich von der Fa. Techland Sp. z.o.o. übertragen. Die .rka Rechtsanwälte sind zudem der Auffassung, dass unser Mandant als Anschlussinhaber für die angebliche Urheberrechtsverletzung hafte.
Aufgrund des vermeintlichen Verstoßes soll unser Mandant eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, wobei die Gegenseite dem Schreiben einen Entwurf einer solchen Erklärung beigefügt hat. Darüber hinaus soll er als Aufwendungsersatz einen Betrag von EUR 266,53 bezahlen, der sich aus Ermittlungskosten (EUR 22,93) und Anwaltskosten (EUR 124,- + EUR 119,60) zusammensetzt. Zudem wird die Bezahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von EUR 800,- gefordert.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Koch Media GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.