Abmahnung der deluxe Marketing UG durch die Kanzlei Kötz und Fusbahn wegen Wettbewerbsverstoß und Verwendung unwirksamer AGB
Die Abmahnung der deluxe Marketing UG im Einzelnen
Die Kanzlei Kötz & Fusbahn führt näher aus, dass die deluxe Marketing UG im Wettbewerb mit unserem Mandanten stünde, da beide denselben Kundenkreis ansprechen würden. Unser Mandant handele in mehrfacher Hinsicht wettbewerbswidrig, indem im Impressum eine falsche Umsatzsteueridentifikationsnummer angegeben würde, zahlreiche AGB unwirksam seien, die Preise zzgl. MwSt. angegeben würden und i.Ü. irreführend über Mitarbeiter und Umsatz geworben werde.
Sodann wird unser Mandant aufgefordert die Rechtsverletzung einzustellen sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Ein Entwurf wurde dem Schreiben bereits beigefügt. Zudem soll er für die entstandenen Rechtsanwaltskosten i.H.v. EUR 2.274,50 berechnet aus einem Gegenstandswert i.H.v. EUR 100.000,- und einer 1,5 Geschäftsgebühr aufkommen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der deluxe Marketing UG
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.