Abmahnung der DigiRights Administration GmbH durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian wegen Urheberrechtsverletzung an verschiedenen Tonaufnahmen auf dem Musikalbum „Kygo – Cloud Nine“

06. Juli 2016
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Uns liegt erneut eine Abmahnung der DigiRights Administration GmbH, ausgesprochen durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, verschiedene Tonaufnahmen des Musikalbums „Kygo – Cloud Nine“ widerrechtlich vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Die Abmahnung der DigiRights Administration GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben des Rechtsanwalts Daniel Sebastian wird näher angeführt, dass unser Mandant im Rahmen der Internettauschbörse bittorrent mehrere Tonaufnahmen des Musikalbums „Kygo – Cloud Nine“ anderen Nutzern weltweit zugänglich gemacht haben soll. Konkret soll es sich um die Tonaufnahmen „Stole the Show (feat. Parson James)“, „Firestone (feat. Conrad Sewell)“, „I’m in Love (feat. James Vincent McMorrow)“, „Stay (feat. Maty Noyes)“, „Nothing Left (feat. Will Heard)“ sowie „Fragile (feat. Labrinth)“ handeln. Die DigiRights Administration GmbH sei allerdings – so wird zumindest angegeben – Inhaberin des ausschließlichen Rechts, die besagten Tonaufnahmen im Internet in Filesharing-Netzwerken öffentlich zugänglich zu machen. Durch die angebliche illegale Verbreitung der Werke seitens unseres Mandanten sieht Rechtsanwalt Daniel Sebastian dieses Recht der DigiRights Administration GmbH verletzt.

Infolgedessen soll unser Mandant zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Im Zuge einer schnellen außergerichtlichen Einigung bietet Rechtsanwalt Daniel Sebastian unserem Mandanten an, einen Vergleichsbetrag i.H.v. EUR 1.600,- zu bezahlen. Andernfalls werde er der DigiRights Administration GmbH dazu raten, gerichtliche Schritte einzuleiten. In einem solchen Fall kämen auf unseren Mandanten Aufwendungsersatzkosten i.H.v. EUR 984,60 aus einem utopischen Streitwert von 22.000 EUR sowie Schadensersatzkosten i.H.v. EUR 1.800,- zu, wobei die zusätzlich anfallenden Gerichtskosten noch nicht mit einberechnet worden seien.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der DigiRights Administration GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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