Abmahnung der VSM Deutschland GmbH durch die Rechtsanwälte v. Nieding Ehrlinger Marquardt wegen Wettbewerbsverstoßes aufgrund fehlerhafter Garantiewerbung sowie einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung

08. Juli 2016
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Die Rechtsanwälte v. Nieding Ehrlinger Marquardt mahnen im Namen der VSM Deutschland GmbH einen unserer Mandanten ab. Dieser soll sich im Rahmen seines eBay-Shops wettbewerbswidrig verhalten haben.

Die Abmahnung der VSM Deutschland GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben führen die Rechtsanwälte näher aus, dass unser Mandant im Rahmen seines Auftritts auf der Internetplattform eBay mit „2 Jahre Garantie“ werben würde, ohne dabei vor Vertragsschluss weitere Aussagen hinsichtlich des Inhalts der angebotenen Garantie zu treffen. Dabei sollen Anführungen zu allen wesentlichen Angaben ausbleiben, die zur Geltendmachung der Garantieerklärung erforderlich seien, insbesondere zum räumlichen Geltungsbereich sowie zu Namen und Anschrift des Garantiegebers. Darüber hinaus soll er den Verbraucher auch nicht darüber informieren, dass die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht beeinträchtigt werden.

Zudem soll er im Rahmen seiner Widerrufsbelehrung falsch belehren. So soll ein Hinweis auf den Beginn der Widerrufsfrist ebenso fehlen wie ein Hinweis darauf, dass unser Mandant von dem Kunden erhaltene Zahlungen (einschließlich der Lieferkosten) ihm unverzüglich, spätestens jedoch binnen vierzehn Tagen nach Erhalt der Mitteilung des Widerrufs, zurückzuzahlen sind. Unser Mandant würde den Kunden zudem falsch darüber belehren, dass das Recht zum Widerruf davon abhängt, dass zuvor per E-Mail darüber zu informieren ist, aus welchem Grund das Produkt zurückgegeben ist und dass die Rücknahme nur in Originalverpackung möglich wäre.

Infolge dieser vermeintlichen Wettbewerbsverstöße seitens unseres Mandanten, wird er zur Abgabe einer durch ein Vertragsstrafeversprechen gesicherte Unterlassungserklärung aufgefordert, wobei die Rechtsanwälte v. Nieding Ehrlinger Marquardt dem Schreiben ein bereits vorgefertigtes Exemplar beigefügt haben. Zudem soll er Rechtsanwaltskosten i.H.v. EUR 1.336,90 bezahlen, die aus einem Gegenstandswert i.H.v. EUR 37.500,00 berechnet wurden.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der VSM Deutschland GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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