Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Der Marsianer – Rettet Mark Watney“

19. Juli 2016
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Wieder einmal mahnen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH einen unserer Mandanten wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung ab. Dieses Mal geht es dabei um den Film „Der Marsianer – Rettet Mark Watney“.

Die Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Rahmen der Internettauschbörse „bittorrent“ das Filmwerk „Der Marsianer – Rettet Mark Watney“ anderen Nutzern weltweit zum Herunterladen angeboten zu haben. In diesem angeblichen Angebot sei nach §§ 16, 19a UrhG eine rechtswidrige illegale öffentliche Zugänglichmachung und Vervielfältigung des Werkes zu sehen. Die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH sei – so wird zumindest angegeben – für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich berechtigt, Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche bei Rechtsverletzungen im Internet an besagtem Werk geltend zu machen.

Infolgedessen wir unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, wobei ein vorgefertigtes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Zudem soll er einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von EUR 700.- sowie Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 215.- bezahlen, die die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 1.700.- ableiten. Insgesamt wäre damit ein Betrag in Höhe von EUR 915,- zu begleichen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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