Abmahnung der HP Deutschland GmbH durch die Rechtsanwälte weber & sauberschwarz wegen wettbewerbswidriger Werbung in Online-Shop

20. Juli 2016
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Uns liegt eine Abmahnung der HP Deutschland GmbH vor, in der die Rechtsanwälte weber & sauberschwarz irreführende Werbeaussagen im Online-Shop unseres Mandanten behaupten.

Die Abmahnung der HP Deutschland GmbH im Einzelnen

Konkret bewerbe unsere Mandantschaft in ihrem Online-Shop Tintenpatronen und Toner mit der Aussage, dass der Kunde mit den Produkten unserer Mandantin länger und kostengünstiger drucken könne. Da angeblich in räumlicher Nähe zu diesen Aussagen auch die Wortmarke „HP“ dargestellt werde, würde der Verbraucher hier auch eine Verbindung zu den Produkten von HP herstellen. Diese Aussagen seien jedoch laut der gegnerischen Partei inhaltlich falsch und in ihrer vermeintlichen Pauschalität nicht nachprüfbar, weswegen ein Verstoß gegen das Irreführungsverbot des § 5 UWG vorläge.

Unsere Mandantin habe deswegen die der Abmahnung beigelegte, bereits vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben und zu unterzeichnen. In dieser soll sich unsere Mandantin einerseits dazu verpflichten, die angeblich irreführende Werbung zu unterlassen. Für zukünftige Zuwiderhandlungen ist eine Vertragsstrafe in bemerkenswerter Höhe von 15.000 € je Verstoß vorformuliert. Daneben habe unser Mandant die Kosten der Inanspruchnahme der gegnerischen Rechtsanwälte aus einem – durchaus bemerkenswerten – Gegenstandswert von 100.000 € zu übernehmen, mithin 1.973,90 €.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der HP Deutschland GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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