Abmahnung der JAGO AG durch die Rechtsanwälte Reble & Klose wegen irreführender Werbung mit einer unverbindlichen Preisempfehlung

20. Juli 2016
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Uns liegt erneut eine Abmahnung der JAGO AG, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Reble & Klose, vor. In dieser werden gegen unseren Mandanten Ansprüche wegen angeblich wettbewerbswidrigen Verhaltens im Rahmen seines eBay-Shops geltend gemacht.

Die Abmahnung der JAGO AG im Einzelnen

In dem Schreiben der gegnerischen Rechtsanwälte wird unserem Mandanten vorgeworfen, Produkte einer Eigenmarke auf der Internetplattform eBay mit unverbindlichen Preisempfehlungen zu bewerben, die dem tatsächlichen Angebotspreis gegenübergestellt werden. Die Werbung mit einer vom werbenden Händler erdachten UVP sei stets irreführend nach § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG und somit unzulässig.

Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Daneben werden Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 1.434,40.- geltend gemacht, die aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 45.000.- berechnet werden.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der der JAGO AG

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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