Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an der TV-Folge „The Flash – Enter Zoom“

20. Juli 2016
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Abermals mahnen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH einen unserer Mandanten ab und machen Rechte wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an der TV-Folge „The Flash – Enter Zoom“ geltend.

Die Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben wird näher ausgeführt, dass unser Mandant im Rahmen der Internettauschbörse „bittorrent“ die TV-Folge „The Flash – Enter Zoom“ weltweit allen Nutzern der Tauschbörse zum Download angeboten habe. In diesem vermeintlichen Angebot sei nach § 19a UrhG eine illegale öffentliche Zugänglichmachung und nach § 16 UrhG eine illegale Vervielfältigung zu sehen. Die Warner Bros. Entertainment GmbH sei – zumindest laut Abmahnschreiben – für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich berechtigt, Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche geltend zu machen.

Infolge dieses angeblichen Verstoßes wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, wobei ein vorgedrucktes Exemplar dem Schreiben bereits beigefügt wurde. Daneben soll er Schadensersatz in Höhe von EUR 350.- sowie Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 169,50 bezahlen, welchen die gegnerischen Rechtsanwälte aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 1.350.- berechnen. Insgesamt wird daher ein Betrag in Höhe von EUR 519,50 von unserem Mandanten gefordert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Warner Bros. Entertainment GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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