Abmahnung des Herrn René Hiersigk durch die Anwaltskanzlei Mittmann wegen Wettbewerbsverstoßes aufgrund Preisänderungsvorbehalts und Spitzenstellungsbehauptung

26. Juli 2016
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
2033 mal gelesen
0 Shares

Die Anwaltskanzlei Mittmann mahnt im Namen des Herrn René Hiersigk einen unserer Mandanten ab. Dieser soll sich im Rahmen seines Online-Shops wettbewerbswidrig verhalten haben.

Die Abmahnung des Herrn René Hiersigk im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben wirft Rechtsanwalt Mittmann unserem Mandanten vor, im Rahmen seines Online-Shops nicht verfügbare Waren unter Angabe von Preisen zu bewerben. Dabei sei über der Preisangabe derselbe Preis noch einmal durchgestrichen angegeben mit einem Hinweis darauf, dass unser Mandant sich die Änderung des Preises vorbehalten würde. Dies stellt – nach Meinung der Gegenseite – eine Irreführung und damit eine unlautere geschäftliche Handlung seitens unseres Mandanten dar.

Zudem soll unser Mandant damit werben, der „erste und größte Store der Welt“ seiner Art zu sein. An der Richtigkeit dieser Aussage hegt die Gegenseite Zweifel. Sie ist der Meinung, es gäbe Shops, die wesentlich größer seien als der unseres Mandanten.

Infolgedessen wird unser Mandant dazu aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Die Anwaltskanzlei Mittmann hat dafür dem Schreiben ein bereits vorgefertigtes Exemplar beigefügt. Ungewöhnlich daran ist, dass unser Mandant ebenfalls Auskunft darüber erteilen soll, worauf sich die Behauptung seiner Spitzenstellung stützt. Allerdings wird auch dieser Punkt bereits in der vorgefertigten Unterlassungserklärung mit angeführt, könne aber gestrichen werden, wenn Nachweise der Spitzenstellung erbracht würden. Darüber hinaus soll er Rechtsanwaltskosten i.H.v. EUR 1.044,40 – berechnet aus einem Gegenstandswert i.H.v. EUR 25.000,- – bezahlen. Auch hier behält sich der Gegner eine Erhöhung des Streitwerts abhängig vom Vorliegen einer Spitzenstellung vor.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn René Hiersigk

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a