Abmahnung der Firma Como Sonderposten GmbH durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage wegen Wettbewerbsverstoß aufgrund einer unzulässigen Widerrufsbelehrung

02. Juni 2020
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Rechtsanwalt Gereon Sandhage mahnt einen unserer Mandanten im Namen der Firma Como Sonderposten GmbH ab. In dem Abmahnschreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen, er habe auf der Handelsplattform Ebay eine unzulässige Widerrufsbelehrung verwendet und damit einen Wettbewerbsverstoß begangen.

Die Abmahnung der Firma Como Sonderposten im Einzelnen

Die Firma Como Sonderposten GmbH betreibt einen Onlineshop und verkauft dort insbesondere Bausteine, Socken und Luftballons. Unser Mandant ist auf der Handelsplattform Ebay mit dem Verkauf vergleichbarer Waren (Luftballons) befasst, weshalb er nach Aussage von Rechtsanwalt Gereon Sandhage in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis zu der Gegenseite steht. Unserem Mandanten wird in dem Abmahnschreiben unterstellt, er habe im Rahmen seines Online-Shops auf der Handelsplattform eBay gegen zwingende gesetzliche Vorgaben im Fernabsatz verstoßen.

Konkret soll unser Mandant im Rahmen seines Online-Angebots unterschiedliche Angaben zur Länge der Widerrufsfrist gemacht haben, was eine Irreführung des Verbrauchers darstelle und unzulässig sei. Rechtsanwalt Gereon Sandhage verweist dazu auf Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EGBGB und § 4 Abs. 1 EGBGB, wonach jeder Online-Händler dazu verpflichtet sei, den Verbraucher über das ihm zustehende Widerrufsrecht klar und verständlich zu informieren.

Dieser Verpflichtung soll unsere Mandantschaft vermeintlich nicht nachgekommen sein. Daraus folgert die Gegenseite einen Unterlassungsanspruch aus den §§ 8 Abs. 1, 3 UWG gegen unseren Mandanten. Rechtsanwalt Gereon Sandhage fordert unseren Mandanten auf, das beanstandete Verhalten unverzüglich einzustellen.

Zur Beseitigung einer angeblich bestehenden Wiederholungsgefahr habe unsere Mandantschaft die dem Abmahnschreiben bereits vorformuliert beigefügte oder eine andere geeignete strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Außerdem soll unser Mandant die Rechtsverfolgungskosten der Gegenseite in Höhe von EUR 334,75 EUR, errechnet aus einem Gegenstandswert von EUR 3.000.-, bezahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Firma Como Sonderposten

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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