Abmahnung der GOTOXY AV-Media GbR durch die Rechtsanwälte Dahrmann, von Rosenstiel & Coll. wegen Urheberrechtsverletzung bezüglich mehrerer Produktdarstellungen

22. Januar 2019
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Die Rechtsanwälte Dahrmann, von Rosenstiel & Coll. mahnen einen unserer Mandanten im Namen der GOTOXY AV-Media GbR ab. In dem Abmahnschreiben wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, Urheberrechtsverletzungen an 42 Abbildungen von Produktdesigns auf dessen Internetseite begangen zu haben.

Die Abmahnung der GOTOXY AV-Media GbR im Einzelnen

In der Abmahnung wird unserem Mandanten vorgeworfen, auf seiner Internetseite von der Gegenseite gestaltete Abbildungen von Produkten öffentlich zugänglich gemacht und bearbeitet zu haben. Bei den streitgegenständlichen Abbildungen handle es sich um urheberrechtlich geschützte Werke der angewandten Kunst nach § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG und um Darstellungen technischer Art nach § 2 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 UrhG, die einem Geschmacksmusterschutz zugänglich seien.

Die Gegenseite macht nun einen Anspruch auf sofortige Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen geltend. Im Zuge dessen soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen. Außerdem soll unsere Mandantschaft der Gegenseite Auskunft über die Herkunft, die Dauer und den Umfang der Nutzungen der Abbildungen in allen möglichen Werbemitteln erteilen. Des Weiteren soll unser Mandant Rechenschaft über die vermeintliche Bearbeitung und Umgestaltung der Abbildungen ablegen.

Darüber hinaus wird unser Mandant dazu aufgefordert, einen pauschalen Schadenersatzbetrag von EUR 12.600.- zu begleichen, sowie die Rechtsverfolgungskosten der Gegenseite in Höhe von EUR 3.209,19.- zu tragen. Die Rechtsverfolgungskosten berechnen sich aus dem Gegenstandswert von EUR 126.000.- Durch Unterzeichnung der strafbewehrten Unterlassungserklärung und Begleichung des Gesamtbetrags von EUR 15.809,19.- sei die Auseinandersetzung, nach Angaben der gegnerischen Anwälte, vollständig erledigt und abgeschlossen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der GOTOXY AV-Media GbR

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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