Abmahnung der Gelring Ltd. durch die Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel wegen unerlaubter Verbreitung geschützter Tonaufnahmen bezüglich der CD „Genesis – Live USA – Featuring: I can’t dance & Jesus he knows me“

04. Februar 2019
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Uns liegt eine Abmahnung der Gelring Ltd., ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel, vor. In dem Abmahnschreiben wird einem unserer Mandanten vorgeworfen, über die Internetplattform eBay unerlaubt geschützte Tonaufnahmen verbreitet zu haben. Konkret handelt es sich um das Musikalbum „Genesis – Live USA – Featuring: I can’t dance & Jesus he knows me“.

Die Abmahnung der Gelring Ltd. im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben benennen die Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel die Gelring Ltd. als ihre Mandantin, bei der es sich um die gemeinsame Auswertungsgesellschaft der Künstler der Musikgruppe „Genesis“ handelt. Nach Aussage der gegnerischen Rechtsanwälte haben diese Künstler alle ihre Rechte an ihren Tonaufnahmen in Bezug auf die Musikgruppe „Genesis“ exklusiv auf die Gelring Ltd. übertragen.

Vor diesem Hintergrund wirft die Gegenseite unserer Mandantin vor, im Internet-Auktionshaus eBay den CD-Tonträger „Genesis – Live USA – Featuring: I can’t dance & Jesus he knows me“ angeboten zu haben. Dieser Tonträger sei in der angebotenen Form niemals rechtmäßig veröffentlicht und insbesondere nicht von der Gelring Ltd. oder einem Lizenznehmer hergestellt und in Verkehr gebracht worden. Ein unerlaubtes Anbieten des oben bezeichneten Tonträgers stelle eine Verletzung des Verbreitungsrechts der Gegenseite im Sinne von §§ 77, 79, 17 UrhG dar.

Aufgrund dessen nehmen die Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel unsere Mandantschaft wegen unerlaubter Verbreitung geschützter Tonaufnahmen gemäß §§ 77, 79, 97, 97a, 98, 17 UrhG in Anspruch. Hinsichtlich der vermeintlich vorliegenden Rechtsverletzung stehen der Mandantin der Gegenseite nach eigener Aussage Unterlassungs-, Vernichtungs-, Aufwendungsersatz- und Schadensersatzansprüche gemäß §§ 97, 97a, 98 UhrG zu, die angeblich zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung im Sinne des § 97a Abs. 1 UrhG mit diesem Schreiben geltend gemacht werden.

Im Hinblick auf einen vermeintlich gegebenen Unterlassungsanspruch nach § 97 Abs. 1 UrhG fordern die gegnerischen Rechtsanwälte unsere Mandantin auf, eine mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung zu unterschreiben. Ein vorformulierter Entwurf für eine solche Unterlassungsverpflichtungserklärung liegt dem Abmahnschreiben als Anlage bereits bei. Die Gegenseite weist unsere Mandantschaft ausdrücklich darauf hin, dass die vermutete Wiederholungsgefahr vorgeblich nur durch die Unterzeichnung einer hinreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt werden könne.

Darüber hinaus machen die Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel einen Vernichtungsanspruch gemäß § 98 Abs. 1 UrhG geltend. Diesbezüglich verlangt die Gegenseite von unserer Mandantin, den vorbenannten Tonträger sowie etwaige Vervielfältigungsstücke an die Mandantin der gegnerischen Rechtsanwälte zu Zwecken der Vernichtung herauszugeben. Außerdem seien der Gegenseite gemäß §§ 97 Abs. 2, 97a Abs. 3 Satz1 UrhG Schadensersatzansprüche nach Lizenzanalogie sowie Aufwendungsersatzansprüche für die Ermittlung des vermeintlichen Rechtsverstoßes entstanden.

Ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage sowie allein zur vermeintlichen Förderung einer kurzfristigen außergerichtlichen Einigung sei die Mandantschaft der Gegenseite jedoch bereit, ihre Schadensersatzforderung im vorliegenden Fall auf einen symbolischen Betrag zu beschränken. Deshalb fordern die gegnerischen Rechtsanwälte einen Betrag in Höhe von EUR 100,-. Zur Ermittlung der angeblich vorliegenden Rechtsverletzung sowie zur Feststellung und Sicherung der entsprechenden Daten nahm die Gegenseite die Dienste einer Ermittlungsfirma in Anspruch. Dadurch sei ein Aufwendungsersatzanspruch gegen unsere Mandantin entstanden, der sich zusammen mit den angefallenen Rechtsanwaltskosten der Gegenseite auf insgesamt EUR 269,50 beläuft.

Insgesamt fordern die Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel die Bezahlung von EUR 369,50. Zur Begleichung dieser Gesamtforderung sowie zur Übersendung der Unterlassungsverpflichtungserklärung setzt die Gegenseite unserer Mandantin jeweils eine Frist. Für den Fall eines ergebnislosen Ablaufs einer dieser Fristen werden die gegnerischen Rechtsanwälte ihrer Mandantin empfehlen, zur Wahrung und Sicherung ihrer Rechte sofort und ohne weitere Ankündigung gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Gegenseite warnt diesbezüglich vor der Entstehung weiterer erheblicher Kosten sowie vor der Geltendmachung eines höheren Schadensersatzes, die unsere Mandantin vermeintlich zu tragen hätte.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Gelring Ltd.

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

1 Kommentar

  1. Roland Baer, 7. Februar 2019

    Es gab eine Vielzahl CD diverser Künstler „Live in USA“ die ganz legal in einer Vielzahl von Verkaufshäusern wie Kaufhof, Woolworth, Metro etc. verkauft wurden.

    Damit werden jetzt Privatpersonen die diese alten CD entsorgen abgezogen.

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