Abmahnung der HCW NL Dresden GmbH & Co. KG durch Rechtsanwalt Stefan Jönsson wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens
Die Abmahnung der HCW NL Dresden GmbH & Co. KG im Einzelnen
Rechtsanwalt Stefan Jönsson führt in dem Abmahnschreiben an, unser Mandant habe im Rahmen seiner Online-Shops Produkte widerrechtlich mit verharmlosenden Hinweisen oder Selbstverständlichkeiten beworben. Zudem sollen sich Produkte chemischen Inhalts in seinem Sortiment befinden, deren Vertrieb ggü. Verbrauchern in Deutschland verboten sei. Auch eine Berechnung betreffend die Höhe der Versandkosten sei für den Verbraucher nicht möglich.
Auf Grund dessen wird unser Mandant dazu aufgefordert eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen, sowie Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 1.044,40 zu bezahlen.
Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der HCW NL Dresden GmbH & Co. KG
Eine vorformulierte Unterlassungserklärung sollte jedoch keinesfalls ungeprüft unterzeichnet werden. Denn durch die Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung entstehen für den Erklärenden weitreichende Pflichten, die oftmals über das Erforderliche hinausgehen.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.