Abmahnung der Splendid Film GmbH durch Rechtsanwälte Sasse & Partner wegen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „The Legend of Hercules“

15. Juli 2014
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
1266 mal gelesen
0 Shares

Uns liegt erneut eine Abmahnung der Splendid Film GmbH wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung vor. Die Rechtsanwälte Sasse & Partner führen in dieser an, dass unser Mandant im Rahmen eines Filesharing-Systems das Filmwerk „The Legend of Hercules“ widerrechtlich zum Download angeboten habe.

Die Abmahnung der Splendid Film GmbH im Einzelnen

In der Abmahnung wird näher erläutert, dass allein der Splendid Film GmbH die ausschließlichen Nutzungs- und Auswertungsrechte für das Vertragsgebiet Deutschland zustünden und sie somit Inhaberin des ausschließlichen Verbreitungsrechts sei. Die Vervielfältigung des Filmwerks „The Legend of Hercules“  über ein Filesharing-System stelle eine widerrechtliche Vervielfältigung und damit eine Urheberrechtsverletzung dar.

Infolgedessen wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Eine entsprechende Vorlage ist dem Abmahnschreiben beigefügt. Außerdem habe er die Datei dauerhaft vom Computer zu entfernen und zu vernichten. Zudem soll unser Mandant einen Gesamtbetrag in Höhe von EUR 1.468,78 für Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten bezahlen, der allerdings mit der Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von EUR 800, – abgegolten werden kann.

kanzlei.biz Empfehlung: nicht untätig bleiben bei Abmahnung der Splendid Film GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Auch die Berechnung einer fiktiven Lizenzgebühr sollte sorgfältig geprüft werden. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie selbst eine ähnliche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a