Abmahnung der Hellbut & Co. GmbH durch Rechtsanwalt Christian Busold wegen Wettbewerbsverstoßes aufgrund einer unerlaubten Werbe-Email

09. Dezember 2019
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Uns liegt eine Abmahnung der Hellbut & Co. GmbH, ausgesprochen durch Rechtsanwalt Busold, vor. In dieser wird einem unserer Mandanten vorgeworfen, er habe einen Wettbewerbsverstoß begangen.

Die Abmahnung der Hellbut & Co. GmbH im Einzelnen

In dem Schreiben wird behauptet, dass unser Mandant der Gegenseite unerlaubt Email-Werbung zukommen ließ. Dies stelle eine störende Werbeansprache dar und die erzwungene Blockade von Mail-Account sowie Arbeitszeit zum Erkennen und Löschen des Spam verletze wettbewerbswidrig Eigentum, Betrieb und negative Informationsfreiheit. Ein vorheriges Einverständnis liege gerade nicht vor.

Infolgedessen wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, wobei Rechtsanwalt Christian Busold dem Schreiben ein bereits vorgefertigtes Exemplar beigefügt hat. Im Falle der Zuwiderhandlung würde eine Vertragsstrafe i.H.v. EUR 5.001.- fällig. Zudem soll er Rechtsanwaltskosten i.H.v. EUR 1.029,35 bezahlen, berechnet aus einem Gegenstandswert i.H.v. EUR 10.750,-.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Hellbut & Co. GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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