Abmahnung der PMG Entertainment Limited durch die CSR Rechtsanwaltskanzlei wegen Urheberrechtsverletzung an „Pajama Parties with Big Cocks“
Die Abmahnung der PMG Entertainment Limited im Einzelnen
Aus dem Abmahnschreiben der CSR Rechtsanwaltskanzlei geht hervor, dass unser Mandant über seinen Internetanschluss einen Film unerlaubt weltweit anderen Nutzern angeboten haben soll. Die PMG Entertainment Ltd. sei Inhaberin der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte. Das unerlaubte Anbieten und Herunterladen von Filmwerken über Tauschbörsen verletze die Rechte der PMG Entertainment Ltd., verstoße gegen §§ 19a und 16 UrhG und sei über § 106 UrhG sowie §§ 184 und 184d StGB strafbar. Die Identifizierung unseres Mandanten sei über eine eindeutige Datenerkennung erfolgt.
Infolge dessen wird unser Mandant zur Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, ein entsprechendes Exemplar wurde dem Schreiben beigefügt. Daneben werden Abmahnkosten in Höhe von 215 Euro – berechnet aus einem Streitwert von 1600 Euro – geltend gemacht. Außerdem soll unser Mandant Schadensersatz in Höhe von 600 Euro zahlen. Insgesamt wird ein Betrag in Höhe von 815 Euro gefordert.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der PMG Entertainment Limited
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.