Abmahnung der Sunvision GmbH & Co. KG durch die ITB Rechtsanwaltsgesellschaft wegen verschiedener Wettbewerbsverstöße auf eBay und Amazon
Die Abmahnung der Sunvision GmbH & Co. KG im Einzelnen
Unserem Mandanten wird vorgeworfen, verschiedene Wettbewerbsverstöße in seinen Online-Shops auf den Verkaufsplattformen eBay und Amazon verwirklicht zu haben. Konkret soll unsere Mandantschaft Waren in Fertigpackungen nach Gewicht angeboten zu haben, ohne dabei den Grundpreis zu nennen und dadurch gegen die Preisangabenverordnung verstoßen haben. Außerdem habe unser Mandant irreführende Angaben zu den Steuern gemacht, die für die im Online-Shop angebotenen Waren fällig sind.
Des Weiteren wird behauptet, unsere Mandantschaft habe dem Verbraucher keine Widerrufs- und Rückgabemöglichkeiten eingeräumt, obwohl er als gewerblicher Händler dazu verpflichtet sei. Darüber hinaus soll unser Mandant keinen Hyperlink zur Online-Streitbeilegungsplattform zur Verfügung gestellt haben. Zudem wird unserem Mandanten vorgeworfen, er habe widersprüchliche Widerrufsfristen angegeben und keine Kennzeichnung nach der Lebensmittelinformationsverordnung vorgehalten.
Solche angeblich verbraucher- und kundenfeindlichen Vertragsbedingungen und vermeintlich falschen Verbraucherinformationen können nach Ansicht der Gegenseite dazu führen, dass der Verbraucher für ihn günstige Rechte nicht ausübt beziehungsweise in die Irre geführt wird. Daraus resultiert nach Aussage der ITB Rechtsanwaltsgesellschaft ein ungerechtfertigter Wettbewerbsvorteil gegenüber rechtstreuen Mitbewerbern. Die angeblich festgestellten Verstöße seien gerichtsverwertbar dokumentiert worden und sollen ein vermeintlich wettbewerbswidriges Verhalten begründen.
Unserem Mandanten wird ein Verstoß gegen §§ 3, 3a, 5, 5a UWG angelastet. Deshalb macht die Gegenseite einen Unterlassungsanspruch gemäß §§ 8 Abs. 1, 3 Abs. 1, 3a UWG geltend. Unsere Mandantschaft wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Ein vorformuliertes Muster einer solchen Erklärung liegt dem Abmahnschreiben bereits als Anlage bei. Außerdem soll unser Mandant die Rechtsverfolgungskosten der Sunvision GmbH & Co. KG in Höhe von EUR 1.564,26.-, errechnet aus einer 1,5 Geschäftsgebühr und einem Gegenstandswert von EUR 30.000.-, bezahlen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Sunvision GmbH & Co. KG
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.