Abmahnung des Herrn Dirk Vonten durch die pixel.Law Rechtsanwälte wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an einer Fotografie
Die Abmahnung des Herrn Dirk Vonten im Einzelnen
Konkret wird unser Mandant beschuldigt, die streitgegenständliche Fotografie auf seiner Homepage öffentlich zugänglich gemacht zu haben, ohne dazu berechtigt zu sein. Nach Angaben der pixel.Law Rechtsanwälte hat unsere Mandantschaft keine lizenzvertragliche Berechtigung zur öffentlichen Zugänglichmachung der Fotografie und Nutzung ohne ordnungsgemäße Nennung des Urhebers. Resultierend daraus macht Herr Vonten urheberrechtliche Ansprüche geltend.
Nach Ansicht der Gegenseite erfolgte diese vermeintlich gegebene Urheberrechtsverletzung rechtswidrig und schuldhaft. Unsere Mandantschaft sei deshalb zur Unterlassung und umfassenden Auskunft verpflichtet. Demzufolge wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Ein vorformuliertes Exemplar einer solchen Unterlassungserklärung liegt dem Schreiben bereits als Anlage bei.
Außerdem soll unser Mandant die vermeintlich unberechtigte Nutzung des Werkes von Herrn Vonten einstellen. Darüber hinaus sei unsere Mandantschaft zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von EUR 1.743,35.- und der Rechtsanwaltskosten der Gegenseite in Höhe von EUR 729,23.- verpflichtet. Soweit die Unterlassungserklärung und die Zahlungen nicht fristgerecht bei der Gegenseite eingehen, will der gegnerische Rechtsanwalt Herrn Vonten raten, gerichtliche Schritte einzuleiten.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der pixel.Law Rechtsanwälte
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.