Abmahnung der HydraFacial LLC durch die Rechtsanwälte Heissner & Struck wegen Markenrechtsverletzung an „Hydrafacial“

23. Oktober 2023
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Uns liegt eine Abmahnung der HydraFacial LLC, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Heissner & Struck, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, durch den Verweis auf "Hydrafacial" im Rahmen von Gesichtsbehandlungen eine Markenrechtsverletzung an der Marke "Hydrafacial" begangen zu haben.

Die Abmahnung der HydraFacial LLC im Einzelnen

Nach Angaben der Rechtsanwälte Heissner & Struck sei die HydraFacial LLC alleinige und ausschließliche Markeninhaberin der Marke „Hydrafacial“ in diversen Formen und unser Mandant habe durch Verweise auf diese Marke einen Markenrechtsverstoß begangen.

Konkret wird unserem Mandanten vorgeworfen, er habe mit der Bezeichnung „Hydrafacial“  seine Kunden i.S.d. § 5 UWG getäuscht und die Marken verletzt, §14 MarkenG. Weiterhin biete unser Mandant Schulungen und Hautbehandlungen mit selbigem Verweis an. Durch diese und weitere Verwendungen des Begriffs „Hydrafacial“ würde unser Mandant gezielt diese Marke verwässern.

Unser Mandant wird deshalb dazu aufgefordert, die ihm vorgeworfene Handlung zu unterlassen. Eine entsprechende strafbewehrte Unterlassungserklärung ist der Abmahnung beigefügt. Zusätzlich fordert die Gegenseite die Erstattung der Kosten in Höhe von EUR 2171,50. Diese berechnen sich aus einem Gegenstandswert von EUR 100.000.

 

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der HydraFacial LLC

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

 

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