Abmahnung der Image Professionals GmbH durch die Rechtsanwälte Frommer Legal wegen Urheberrechtsverletzung an Bildmaterial
Die Abmahnung der Image Professionals GmbH im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Frommer Legal wird näher aufgeführt, dass unsere Mandantin Bildmaterial auf ihrer Facebookseite veröffentlicht haben soll, für welches die Image Professionals GmbH alleinig berechtigt ist Ansprüche bei ungerechtfertigter Nutzung geltend zu machen. Dies soll urheberrechtswidrig sein, da es sich dabei um eine Vervielfältigung im Sinne des § 16 UrhG sowie um eine öffentliche Zugänglichmachung im Sinne des § 19a UrhG handeln soll.
Infolgedessen wird unsere Mandantin zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Daneben fordert die Gegnerin einen Schadensersatz in Höhe von EUR 1.752.-, sowie die Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von EUR 885,80, die aus einem Gegenstandswert von EUR 11.752.- berechnen werden. Damit fordern die Rechtsanwälte Frommer Legal von unserer Mandantin zuzüglich der Umsatzsteuer insgesamt einen Betrag in Höhe von EUR 2.806,10.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Image Professionals GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.