Abmahnung der Image Professionals GmbH durch die Rechtsanwälte Frommer Legal wegen Urheberrechtsverstoß an Bildmaterial

07. März 2022
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Uns liegt eine Abmahnung der Image Professionals GmbH, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Frommer Legal, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung an geschütztem Bildmaterial begangen zu haben.

Die Abmahnung der Image Professionals GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Frommer Legal wird näher ausgeführt, dass unser Mandant für eine Website unberechtigterweise Bildmaterial genutzt haben soll, an welchem die Image Professionals GmbH die Rechte innehat. Dadurch soll es zu einer unerlaubten Vervielfältigung im Sinne des § 16 UrhG sowie zu einer unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung im Sinne des § 19a UrhG gekommen sein.

Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Daneben fordert die Gegenseite Schadensersatz in Höhe von EUR 2.562.-, welcher im Wege der Lizenzanalogie berechnet wurde. Zuletzt soll unser Mandant für die Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 885,80 aufkommen, die aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 12.562.- berechnet werden. Damit fordern die Rechtsanwälte Frommer Legal von unserem Mandanten insgesamt einen Betrag in Höhe von EUR 3.447,80.

 

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Image Professionals GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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