Abmahnung der Magpul Industries Corporation durch die Bird & Bird LLP wegen Verletzung von Design-und Markenrechten

24. Februar 2022
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Unseren Mandanten erreichte eine Abmahnung der Magpul Industries Corporation, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Bird & Bird LLP. In dem Abmahnschreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen verschiedene Marken und eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster von Magpul, verletzt zu haben.

Die Abmahnung der Magpul Industries Corporation im Einzelnen

Die Firma Magpul Industries Corporation hat unsere Mandantin wegen verschiedenen Markenverletzungen und Verstößen gegen Gemeinschaftsgeschmacksmuster abgemahnt. Bei den Markenverstößen handelt es sich um „XTM“, „MOE“ und „PMAG“. Nicht unproblematisch sind die abgemahnten Geschmacksmusterverletzungen aufgrund europäischer Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Hierbei handelt es sich zum einen um einen Pistolen- /Gewehrgriff, zum anderen um einen sogenannten „Fore-Grip“ sowie um eine Schulterstütze.

Unsere Mandantin wird dazu aufgefordert die genannten Handlungen zu unterlassen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe von  EUR 10.000.- abzugeben, Auskunft zu erteilen, den Schaden zu ersetzen sowie Abmahnkosten in Höhe einer 1,5fachen Geschäftsgebühr aus einem Streitwert von EUR 250.000.- zzgl. Auslagen, somit EUR 3.744,50.- netto zu bezahlen.

Was fällt auf bei der Abmahnung der Magpul Industries Corporation?

Bei Abgabe einer Unterlassungserklärung muss deren Reichweite berücksichtigt werden, da diese rechtlich sogenannte „kerngleiche Verstöße“ abdeckt und deshalb auch Produkte anderer Hersteller betreffen kann, die gar nicht abgemahnt wurden. Zum anderen sind diese für die Zukunft schwer zu kontrollieren sind, da auch in Jahren und Jahrzehnten entsprechende Produkte von Lieferanten einen Verstoß gegen die Unterlassungserklärung darstellen können, wenn die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung vielleicht gar nicht mehr präsent ist.

Außerdem ist bei Geschmacksmustern zu berücksichtigen, dass diese bei der Eintragung nicht geprüft werden. Ob diese tatsächlich eintragungsfähig sind, wird daher erst im sogenannten „Verletzungsverfahren“ vor Gericht geprüft. Dazu muss „Eigenart“ und „Neuheit“ vorliegen.  Eigenart liegt vor, wenn sich der Gesamteindruck eines Geschmacksmusters von dem eines anderen Geschmacksmusters unterscheidet. Neu ist das Muster, wenn vor der Anmeldung kein identisches Muster veröffentlicht worden ist. Muster sind nicht nur Geschmacksmuster, sondern auch Produkte an sich. Vorveröffentlichungen des Anmelders sind unschädlich, wenn diese nicht älter als 12 Monate sind (Neuheitsschonfrist). Derzeit prüfen wir die Sach- und Rechtslage. Nach vorläufiger Recherche und Informationen unserer Mandantin gibt es jedoch Anhaltspunkte, die gegen eine Eintragungsfähigkeit sprechen könnten.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Magpul Industries Corporation

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft weitreichende Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Dies gilt auch dann, wenn die Abmahnung an sich berechtigt sein sollte.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung Magpul Industries Corporation erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

 

Gleiches gilt, wenn Sie befürchten, dass Sie eine Abmahnung erhalten werden. Kontaktieren Sie uns bevor Sie eine Abmahnung erhalten. Dadurch können Sie teure und unnötige Abmahnkosten vermeiden.

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