Abmahnung der Internetmarketing Bielefeld GmbH durch Rechtsanwälte volke 2.0

22. September 2009
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Wegen angeblich mehreren Verstößen gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) wurde unser Mandant von den Rechtsanwälten volke 2.0 abgemahnt.

Die Abmahnung der Internetmarketing Bielefeld GmbH im Einzelnen

Die Rechtsanwälte volke 2.0 begründen ihre Abmahnung unter anderem damit, dass ein Verstoß gegen das UWG vorliegt, wenn der Verkäufer mit „Großhandelspreisen“ wirbt.

Des Weiteren rügt die Abmahnung unter anderem, dass die Versandkosten im Falle einer Rücksendung der Ware vom Käufer zu tragen seien. Dies kann aber durchaus in zulässigerweise zwischen den Parteien vertraglich vereinbart werden.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Rechtsanwälte volke 2.0

Aber was tun, wenn man selbst ein solches Abmahnschreiben erhalten hat. Grundsätzlich gilt, dass jede Abmahnung ein Einzelfall ist und deshalb genau geprüft werden muss. Gerne helfen wir Ihnen, wenn auch Sie ein Abmahnschreiben von den Rechtsanwälten volke 2.0 bekommen haben.

Zögern Sie nicht, uns anzurufen. Wir helfen Ihnen bundesweit im Rahmen einer günstigen Erstberatung weiter.

12 Kommentare

  1. Gerhard Kraul, 10. April 2012

    Habe einmal Druckerpatronen für brother DCP195C.Die Patronen passten rein sahen aber andes aus. Drucken konnte man damit aber nicht, dafür lief die Farbe unten raus. Nach meinen Beschwerden hüllte mann sich in Schweigen.Den Drucker wurde ich beim Sondermüll los.
    Jetzt werde ich laufend mit Angeboten (Müll) belestigt,obwohlich mir es schon mehrere male verbeten hatte.Jedes Angebot umgehend zurück.

  2. P. Jochimsen, 29. März 2011

    Guten Tag alle Geschädigten!
    Auch wir wurden von Volke 2.0 im Namen der Internet Marketing GmbH abgemahnt. Anscheinend hätten wir falsche AGB’s und würden daher gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung wenn Sie ebenfalls abgemahnt wurden oder eine Firma kennen die abgemahnt wurde.
    Sie könnten uns und alle anderen die noch abgemahnt werden davor bewahren. BITTE PER MAIL an [email protected]!

  3. Oliver, 20. Februar 2011

    Über die Geschäftspraktiken der Kanzlei Volke 2.0 zusammen mit der Internetmarketing Bielefeld GmbH, als Eigentümer von druckerzubehoer.de oder eis.de, findet man einige Beiträge im Internet.

    Googelt man nur nach
    internetmarketing bielefelder GmbH (also ohne nach etwas schlechtem zu suchen),
    geht es in jedem zweiten Ergebnis bereits um, meiner Ansicht nach, rechtsmissbrauch.

    1) Wenn es nachweislich nicht um die rechtliche Sache geht, sondern um das Geld verdienen durch erpressen mit Gesetzen, sollte man solchen abmahn Anwälten oder Kanzleien die Lizenz entziehen.
    Ich kann auch gar nicht verstehen wie diese Anwälte moralisch damit klar kommen. Damit schädigen sie auch den Ruf der Juristen.

    2) Von der IHK sollten meiner Ansicht nach Unternehmen wie internetmarketing bielefelder GmbH abgestraft werden weil Sie unser gutes deutsches Handelssystem in verachtender Weise schädigen.
    Sich mit solch einer Unternehmensphilosophie Internetmarketing zu nennen. Dafür muss ich mich fremdschämen.

  4. cosima, 3. Februar 2011

    Auch wir haben heute auch ein Abmahn Schreiben der Kanzlei Volke im Auftrag von eis.de, wegen
    angeblich falscher Ags erhalten.

    Das lustige daran ist, das wir als Erotik Einzehändler ausschließlich unsere Waren über den eis.de Grosshandel bezogen haben.
    (bis jetzt)

    Kann nur sagen toller Erotik Grosshandel,
    der am nächsten Tag seine Einzelhändler abmahnt.

  5. Björn, 29. Januar 2011

    Schaut euch mal den Pressesprecher an der Firma.
    Da es ja zu jedem Unternehmen einen Film gibt.
    Pressesprecher K.Volke ist das der gleiche wie der Anwalt der Firma ?
    Man(n) weiß es nicht ….

  6. RA Porschefahrer, 10. November 2010

    SIEG für einen kleinen Erotik-Online Shop gegen eis.de->(vertreten von VOLKE 2.0) – in der Berufungsinstanz – leider musste eis.de, vertreten durch deren Stammanwälte in die Knie gehen und so nahm VOLKE 2.0 still und leise die Berufung beim OLG zurück -dank der Kompetenz und der Fähigkeit zur brillianten Anrgumentation des Bevollmächtigten des kleinen Erotik-Online-Shops –

  7. Burda, 4. Oktober 2010

    nach Falschlieferung sollte das Geld rücküberwiesen werden, nach über einem Monat warte ich noch immer darauf

  8. Geschädigter, 2. September 2010

    Die Rechtsanwälte Volke 2.0 und die Firma druckerzubeher und der RotlichtsexShop eis.de sind versuchen kleinere Web-Shopbetreiber mit seitenlangen Abmahnungen einzuschüchtern und durch extrem hohe Streitwerte in die Kostenfalle zu treiben. Mir sind derzeit gleich zwei anhängige Strafverfahren gegen die so möchtegern seriösen Herren die Vereinigung bekannt. Nun denn, zum Glück wissen wir ja, wo dieses Geschichten enden, wenn nur etwas Zeit vergangen ist und die Öffentlichkeit diese Machenschaften erreicht.

  9. RA Bennybunny, 28. April 2010

    Volke2.0-ob Volke 0.2 bei EIS.de sonderkonditionen erhält^^

  10. Jürgen, 15. März 2010

    Das Schlimmste, an der ganzen Firma ist die Art und Weise der Abbuchung. Es wird in keinster Art und Weise auf Eis. de hingewiesen und wenn man dann das Geld zurückbuchen lässt, erhält man sofort ein Inkassoschreiben mit einer Mahngebühr von 10 €. Deshalb kann ich allen Käufern raten, zieht Euch von diesem Shop zurück.

  11. hawk, 20. Januar 2010

    Claus Volke ist Rechtsanwalt für Informationstechnologie und steht mit EIS.de in sehr enger Verbindung.
    Nun schlägt EIS.de mit Hilfe der Anwaltskanzlei Volke 2.0 umsich. Sie suchen sich Unternehmer die im dirikten Wettbewerb zu Eis.de stehen und Mahnen diese ab.

    Hauptgründe finden Sie hier im Textilkennzeichnungsgesetz nach dem Sie auch Verstoßen und das im großen Rahmen. Nun reicht es Eis.de also nicht mehr nur die billigsten zu sein sondern auch auf dem Markt der einzigste seien zu wollen.
    Hat sich schon mal jemand die Widerrufsbelehrung bei EIS.de durchgelesen? Wer das verstehen will brauch jemanden der Recht studiert hat.

    Über die Kanzlei Volke 2.0 fordert Eis.de nun enorme Forderungen als Schadensersatz wegen dem Gesetz des unlauteren Wettbewerbs. Diese Forderung sind nicht selten zwischen 15.000 und 25.000,- EUR. Gerechtfertigt werden diese Forderung aufgrund der erheblichen Verstöße.
    Diese erheblichen Verstöße fand ich nach Recherche auf Eis.de ebenfalls.

    Die härte ist das in der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung daraufhingewiesen wird das der Schuldner über alles was im Geschäftlichenverkehr passiert ist Eis.de Auskunft zu erteilen. Das kann man auch Marktanalyse nenen.
    Ich finde es eine Riesensauerei um sich ganz klar ein Monopol aufzubauen haut man hier auf die kleinen die im Wettbewerb sowieso kein Mitsprache recht haben.

    Ach um 25% Rabatt auf seine Bestellung bei Eis.de extra zuerhalten indem man auf der Plattform CIAO positive Berichte erstellt. Das ist meiner Meinung nach unlauterer Wettbewerb.

  12. endres, 11. Januar 2010

    habe Geld überwiesen, keine Ware

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