Abmahnung von Eshuijs, Peifer und Reuter durch Rechtsanwälte Nümann & Lang

22. September 2009
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
4096 mal gelesen
0 Shares

Einer unserer Mandanten wurde von den Rechtsanwälten Nümann & Lang wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz abgemahnt.

Die Abmahnung von Eshuijs, Peifer und Reuter im Einzelnen

Die Rechtsanwaltskanzlei Nümann & Lang mahnt eine vermeintlich begangene Urheberrechtsverletzung ab. Unser Mandant hat angeblich in einer Online-Tauschbörse ein urheberrechtlich geschütztes Musikwerk anderen Tauschbörsen-Nutzern zum Download zur Verfügung gestellt, ohne dazu berechtigt gewesen zu sein.

In dem Abmahnschreiben wird von unserem Mandaten gefordert, dem Geschädigten einen Schadensersatz zu zahlen und die gegnerischen Anwaltskosten zu tragen. Außerdem wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Eshuijs, Peifer und Reuter

Aber was tun, wenn man selbst ein solches Abmahnschreiben erhalten hat? Grundsätzlich gilt, dass jede Abmahnung ein Einzelfall ist und deshalb genau geprüft werden muss. Gerne helfen wir Ihnen, wenn auch Sie ein Abmahnschreiben von den Rechtsanwälten Nümann & Lang bekommen haben.

Zögern Sie nicht, uns anzurufen. Wir helfen Ihnen bundesweit im Rahmen einer günstigen Erstberatung weiter.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a