Abmahnung der DigiProtect durch Rechtsanwälte von Kenne & Partner

22. September 2009
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Erneut liegt uns eine Abmahnung der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze Digitaler Medien mbH ausgesprochen durch die Rechtsanwälte von Kenne & Partner vor. Geltend gemacht wird das angeblich widerrechtliche öffentliche Zugänglichmachen einer Tonaufnahme über ein Filesharingnetzwerk.

Die Abmahnung der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze Digitaler Medien mbH im Einzelnen

Mithilfe der DigiRights Solution GmbH sei für ein Gerichtsverfahren beweissicher protokolliert, dass der Abgemahnte an einem Tag zu einer bestimmten Uhrzeit ein Musikstück zum Download angeboten habe. Durch die Protokollierung der sogenannten IP-Adresse des Internetnutzers und die gerichtlich erwirkte Herausgabe der Adressdaten durch den Internetprovider, ergibt sich der für die angeblich erfolgte Rechtsverletzung haftbare Anschlussinhaber.

Weiter soll der Abgemahnte schadensersatzpflichtig sein und eine angemessene Lizenzgebühr neben den angefallenen Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung zahlen. Der Einfachheit halber wird jedoch ein pauschalisierter Schadensersatz gefordert. Nach erfolgter Zahlung, der Unterzeichnung der strafbewehrten Unterlassungserklärung und Löschung des angeblich angebotenen Musikstücks seien alle Ansprüche abgegolten und die Angelegenheit endgültig erledigt.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze Digitaler Medien mbH

Von einer vorschnellen Zahlung des Schadensersatzes und übereilten Unterzeichnung der Unterlassungserklärung ist jedoch unbedingt abzusehen. Vielmehr sollte ein spezialister Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden, der die Einzelheiten einer solchen Abmahnung mit allen rechtlichen Problemen erkennt und individuelle Lösungen für den Abgemahnten finden kann.

Haben auch Sie eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten? Dann sprechen Sie uns an.

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