Abmahnungen der Herren Eshuijs, Peifer & Reuter durch Rechtsanwälte Nümann & Lang

22. September 2009
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Seit Beginn dieser Woche häufen sich bei uns in der Kanzlei die Anfragen bezüglich Abmahnungen der Herren Allan Eshuijs, Yann Peifer und Manuel Reuter, die meist von den Rechtsanwälten Nümann & Lang vertreten werden. Das Telefon steht kaum still, da viele wissen wollen, wie sie sich gegen die in den Abmahnschreiben wehren können. Geltend gemacht werden Urheberrechtsverletzungen von Musikstücken, meist von einem sich aktuell in den Charts befindlichen Musikwerk eines bestimmten Interpreten. Der Abgemahnte ist verwundert und verunsichert. Wie kommen die auf mich? Woher wissen die meine Adresse? Wo soll ich die Daten heruntergeladen oder zu Verfügung gestellt haben? Welche Datei soll das sein? War ich das überhaupt oder liegt hier eine Verwechslung vor? Und natürlich: Wie kann ich gegen das Abmahnschreiben am besten vorgehen?

Die Abmahnung der Herren Eshuijs, Peifer & Reuter im Einzelnen

Zur ersten Klärung trägt das Abmahnschreiben bei. Der Abgemahnte soll das Musikwerk in einer Tauschbörse angeboten haben. Dabei können die Personendaten über die IP-Adresse, mit der man angeblich in einer Tauschbörse im Internet aktiv war, ermittelt werden. Es folgt ein „preiswertes“ Vergleichsangebot, das unter anderem die fristgemäße Überweisung und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung enthält. Zudem wird angekündigt, wie sich aus Sicht der Rechtsanwälte Nümann & Lang die Kosten schlagartig erhöhen, falls man das Angebot verstreichen lässt.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnugen der Herren Eshuijs, Peifer & Reuter

Wie ein Abgemahnter effektiv dagegen vorgehen kann, lässt sich am besten nach einer rechtlichen Überprüfung des Einzelfalls sagen. Auch wenn alle Abgemahnten ähnliche oder nahezu identische Post bekommen, steckt hinter jeder Abmahnung ein eigener Fall mit seinen ganz persönlichen Eigenarten.

Sollten auch Sie unvermittelt Adressat einer Abmahnung durch die Rechtsanwälte Nümann & Lang, geworden sein, empfehlen wir Ihnen, sich an eine spezialisierte Anwaltskanzlei zu wenden.

Gerne vertreten wir Sie hier und bieten Ihnen an, diese Abmahnung im Rahmen einer kostengünstigen Erstberatung für Sie zu überprüfen.

Wir sind bundesweit tätig und können den Fall telefonisch lösen. Es ist unerheblich, dass wir nicht direkt bei Ihnen vor Ort sind.

Nehmen Sie unverbindlich mit uns Kontakt auf, wir helfen Ihnen gerne unter: Kontakt

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