Abmahnungen der Rechtsanwälte Schutt, Waetke

22. September 2009
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Die Rechtsanwaltskanzlei Schutt/Waetke mahnt im Auftrag verschiedener Firmen im Internet begangene Urheberrechtsverletzungen ab.

Die Abmahnungen durch die RAe Schutt, Waetke im Einzelnen

Die Abgemahnten haben angeblich als Teilnehmer in Online-Tauschbörsen urheberrechtlich geschützte Film- und Musikdateien anderen Nutzern zum Upload angeboten. Die Betroffenen erhalten von der Anwaltskanzlei ein Abmahnungsschreiben sowie eine zu unterschreibende strafbewehrte Unterlassungserklärung, in der sie sich verpflichten sollen, den gerügten Verstoß zukünftig zu unterlassen. Außerdem soll der Abgemahnte einen Schadensersatz zahlen und die gegnerischen Anwaltskosten tragen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen durch die RAe Schutt, Waetke

Was tun, wenn man selbst eine solche Abmahnung bekommt? Bei einer Abmahnung sollten Sie nicht ungeprüft die vorgegebene Unterlassungserklärung unterzeichnen, da diese oftmals zu weitgehende Verpflichtungen enthält. Auf keinen Fall sollten Sie bei Erhalt einer solchen Abmahnung untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, durch das erhebliche Kosten entstehen.

Gerne helfen wir Ihnen, wenn Sie ein solches Abmahnschreiben von der Rechtsanwaltskanzlei Schutt, Waetke bekommen haben.

Zögern Sie nicht, uns anzurufen. Wir helfen Ihnen bundesweit im Rahmen einer günstigen Erstberatung weiter.

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