Abmahnung der Knieper Verwaltungs GmbH durch die Rechtsanwälte Albrecht & Bischoff wegen Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbild
Die Abmahnung der Knieper Verwaltungs GmbH im Einzelnen
Die Gegenseite wirft unserem Mandanten in dem Abmahnschreiben vor, im Rahmen seines Internetauftritts ein Lichtbild zu verwenden, obwohl er zu dessen Nutzung nicht befugt sei. Der Urheber und Fotograf soll der Mandantschaft der Gegenseite – so wird jedenfalls angeführt – unter anderem die exklusiven Rechte eingeräumt haben, die streitgegenständliche Fotografie zu vervielfältigen (§ 16 UrhG) und öffentlich im Internet zugänglich zu machen (§ 19a UrhG) sowie entsprechende einfache Nutzungsrechte an Dritte zu vergeben. Diese Abtretung soll zudem sämtliche dem Fotografen zustehende Zahlungsansprüche wegen der unerlaubten Nutzung seiner Fotos, einschließlich der wegen fehlender Urhebernennung bestehenden und/oder zukünftig noch entstehenden Zahlungsansprüche umfassen.
Durch das Einstellen des Fotos auf seine Webseite ohne entsprechende Genehmigung sei das Foto seitens unseres Mandanten rechtswidrig vervielfältigt und zudem rechtswidrig im Internet öffentlich zugänglich gemacht worden, womit nach Meinung der Gegenseite ein Verstoß gegen §§ 16a, 19 UrhG vorliegen soll. Darüber hinaus soll unser Mandant auch den Urheber des Lichtbildes nicht nennen und damit gegen § 13 UrhG verstoßen. Die Rechtsanwälte Albrecht & Bischoff führen an, dass die Knieper Verwaltungs GmbH unserem Mandanten die erwähnte Nutzung angeblich nicht gestattet hätten.
Infolgedessen wird unser Mandant dazu aufgefordert, das Foto von der Webseite und dem Server unverzüglich zu entfernen und die entsprechende Bilddatei zu löschen sowie sich durch Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung zu verpflichten, das beanstandete Verhalten zukünftig zu unterlassen. Die Gegenseite hat dem Schreiben hierfür einen bereits vorformulierten Vorschlag beigefügt. Darüber hinaus soll unser Mandant Schadensersatz in Höhe von EUR 620,- und Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 546,50 bezahlen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Knieper Verwaltungs GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.